INHALTSVERZEICHNIS


Es ist möglich die XML-Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit mit der Schnittstelle von eurem d.vinci System zu koppeln. Dazu müsste eure Entwicklung jedoch einen Connector bauen. Wir können diesen Connector aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stellen. 

Solltet ihr dies bei eurer IT anfragen wollen, brauchen die Kollegen folgende Informationen über unsere Schnittstelle: Schnittstellen (API)


Es gibt zwei andere Möglichkeiten, Stellenanzeigen bei der Bundesagentur für Arbeit zu schalten.


Über das Multiposting

  • In der kostenlosen Variante
    Es erfolgt dabei keine Betreuung der Stelle durch einen Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Die Stelle wird lediglich in der Jobbörse aufgeführt. Interessierte werden bei Klick auf einen Link in der Anzeige auf eure Stellenanzeige weitergeleitet.
  • In einer kostenpflichtigen Variante
    Hierbei wird eine einmalige Einrichtungsgebühr und eine monatliche Gebühr fällig. Diese richtet sich nach eurer Mitarbeiter-Anzahl.
    Bei Interesse daran, kontaktiert uns mit der Mitarbeiterzahl und wir schreiben euch, wie viel dies kosten würde. 


Per E-Mail an eure Kontaktperson bei der Bundesagentur für Arbeit

Ihr kennt die E-Mail-Adresse eures Betreuers bei der Bundesagentur für Arbeit und dieser ist einverstanden E-Mails mit Stellenausschreibungen zu erhalten, die er dann für euch bei der Bundesagentur für Arbeit platziert und betreut (Vermittlungsvorschläge)? 

Dann könnt ihr ganz einfach einen Veröffentlichungskanal anlegen, bei dem ihr die E-Mail-Adresse des Betreuers hinterlegt. Danach leget ihr ein neues Bewerbungsportal an, welches ihr mit dem neuen Veröffentlichungskanal verknüpft.
Habt ihr das getan, könnt ihr in der Veröffentlichung ganz einfach den neuen Kanal auf AN setzen und danach auf Stellenanzeige senden klicken. Der Mitarbeiter der BA erhält nun eine E-Mail mit allen Infos.

Achtung

Schwierig wird das Vorgehen, wenn ihr bei mehreren Orten ausschreiben wollt. Dann braucht es auch verschiedene Betreuer-E-Mail-Adressen und damit Veröffentlichungskanäle und Bewerbungsportale.


Hinweis zu erlaubten Inhalten bei der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat strenge Vorgaben, welche Anzeigeninhalte erlaubt sind.

Viele Anzeigen verstoßen gegen eine oder mehrere dieser Vorgaben und werden dann direkt von der Jobbörse geblockt. Sie gehen also gar nicht online und verbleiben damit im Status "in Bearbeitung" oder werden direkt deaktiviert. 


Ihr könnt dies vermeiden, indem ihr eure Stellenanzeige auf diese Punkte prüft:  

  • Verstöße gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)
    Diese Verstöße sind sehr vielfältig, weitere Infos findet ihr direkt bei der BfA: Merkblatt für Arbeitgeber:innen.
    Die häufigsten Verstöße sind Altersdiskrimierung (z. B. "junges Team") und Diskrimierung nach Herkunft (Muttersprache als Schlagwort etc.)
  • Duplikate
    Die BfA blockiert Duplikate; dabei zählen auch gleiche Anzeigen, welche für verschiedene Orte gebucht werden, als Duplikat. Sobald ca. 90% der Anzeige mit einer bereits geschalteten Anzeige identisch sind, wird die Schaltung blockiert.
  • Impressum
    Wenn euer Impressum fehlerhaft oder nicht vorhanden ist, kann sogar der Account als Ganzes geblockt werden. Bitte achtet besonders auf korrekte und vollständige Angaben.
  • Schimpfwörter
    Jegliche Art von Kraftausdrücken, Schimpfwörtern, Beleidigungen wird von der BfA blockiert, auch wenn es lustig oder spielerisch gemeint ist.