INHALTSVERZEICHNIS


Begriffserklärung 

In Bewerbungen, Ausschreibungen, Personalanforderungen, Empfehlungen und bei vielen Statuswechseln gibt es die Möglichkeit Kommentare abzugeben. Dies ermöglicht euch eine bessere Abstimmung mit Kollegen oder eine Erinnerung an Entscheidungen.


Achtung

Einmal gemachte Kommentare können weder von uns, noch von euch gelöscht werden, um die Historie nicht zu verfälschen. Bitte achtet deshalb zuvor ganz genau darauf, dass der Kommentar bei der richtigen Person hinterlegt ist und keinen Inhalt hat, der als problematisch verstanden werden könnte.


Konfiguration

Kommentare werden über den Button   Kommentieren erstellt oder es öffnet sich beim Statuswechsel, bei Info senden oder anderen Gelegenheiten ein Eingabefeld Kommentar


Verhalten im System

  • Kommentare zu Bewerbungen oder Ausschreibungen können so lange über den Button  Kommentieren abgegeben werden, wie ihr diese seht. 
  • Kommentare könnt ihr auch auch an einen Benutzer versenden. Dieser erhält dann eine E-Mail mit dem Kommentar.
  • Der Kommentar kann in der Historie der Bewerbung oder der Ausschreibung eingesehen werden. Sollte ein Empfänger gewählt worden sein, wird auch der Empfänger sichtbar. 
  • Bewerbungen, die euch mit Hilfe der Empfehlen-Funktion zur Verfügung gestellt wurden, können nicht kommentiert werden.  
  • Kommentare werden an andere nur zugestellt, wenn diese als Empfänger ausgewählt wurden. Dafür benötigt es keine Berechtigung. Ein Empfangen von Kommentaren ist immer möglich, wenn der Benutzer auf der gleichen Organisationsebene angelegt ist.
  • In den Aufgabendefinitionen, der Bewerbungssuche und der Bewerbungsliste kann die Feldschemakonfiguration so angepasst werden, dass der Kommentar der letzte Kommentar der Bewerbung angezeigt wird. 
  • Kommentare, die bei einem Statuswechsel mit Termin eingetragen werden, erscheinen in der Historie der Bewerbung und in der iCal des Termins.
  • Beim Schreiben eures Kommentars werdet ihr darauf afmerksam gemacht, keine personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erwähnen, da per E-Mail versendete Kommentare durch die Löschroutine des Systems nicht erfasst werden.


So nutzen dies unsere Kunden

Ihr könnt Kommentare nutzen, um nach einem Gespräch Notizen über das Gespräch festzuhalten, den Kollegen Besonderheiten zur Ausschreibung mitzuteilen, Terminteilnehmern weitere Infos zum Gespräch mitzuteilen oder nötige Änderungen an der Veröffentlichung an eure Kollegen weiterzugeben. 


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