INHALTSVERZEICHNIS


Schaltung per Multiposting 

Das d.vinci Multiposting bietet euch drei Möglichkeiten, eure Stellenanzeigen bei der Bundesagentur für Arbeit zu veröffentlichen.


Multiposting Basic

Mit der standardmäßig aktivierten Basic-Lizenz für das d.vinci Multiposting könnt ihr eine Veröffentlichung gegen eine Gebühr von 10 Euro direkt über eine neue Multiposting-Kampagne buchen. Die Stellenanzeige wird dann auf der Plattform der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht und Interessierte werden bei Klick auf einen Link in der Anzeige auf eure Stellenanzeige weitergeleitet. Die genannte Gebühr deckt den technischen Aufwand der Integration ab. Falls ihr weitere Unterstützung benötigt, könnt ihr euch gerne einen Termin mit dem d.vinci Mediateam hier buchen.


Multiposting Plus: Automatische kostenlose Schaltung

Wenn ihr das Multiposting Plus gebucht habt, können eure Stellenanzeigen automatisch und ohne zusätzliche Kosten auf unseren Partnerjobbörsen veröffentlicht werden, darunter auch bei der Bundesagentur für Arbeit. Auch in diesem Falle handelt es sich nicht um einen Vermittlungsauftrag. Die komplette Liste der kostenlosen Partnerjobbörsen findet ihr hier.


Multiposting Plus: Eigener Rahmenvertrag

Ihr könnt euren eigenen Vertrag mit der Bundesagentur für Arbeit im Multiposting-Profil hinterlegen, sofern euch das Zertifikat der BfA vorliegt. Dadurch ist es möglich, Stellenanzeigen mit Vermittlungsauftrag zu veröffentlichen. In diesem Fall müssen die Veröffentlichungen einzeln und manuell geschaltet werden, da es keinen Automatismus gibt.


d.vinci Multiposting Plus befindet sich derzeit in der Entwicklung. Ihr möchtet ausprobieren, wie es funktioniert? Meldet euch bei unserem Mediateam per E-Mail oder bucht euch einen kostenlosen Beratungstermin.
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Schaltung per XML-Schnittstelle

Es ist möglich, die XML-Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit mit der Schnittstelle eures d.vinci-Systems zu koppeln. Dazu müsste eure Entwicklung jedoch einen Connector bauen. Wir können diesen Connector aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stellen.

Solltet ihr dies bei eurer IT anfragen wollen, brauchen die Kollegen folgende Informationen über unsere Schnittstelle: Schnittstellen (API)


Per E-Mail an eure Kontaktperson bei der Bundesagentur für Arbeit

Ihr kennt die E-Mail-Adresse eurer Betreuungsperson bei der Bundesagentur für Arbeit und diese ist einverstanden, E-Mails mit Stellenausschreibungen zu erhalten, die sie dann für euch bei der Bundesagentur für Arbeit platziert und betreut (Vermittlungsvorschläge)?

Dann könnt ihr ganz einfach einen Veröffentlichungskanal anlegen, bei dem ihr die E-Mail-Adresse der Betreuungsperson hinterlegt. Danach legt ihr ein neues Bewerbungsportal an, welches ihr mit dem neuen Veröffentlichungskanal verknüpft.

Habt ihr das getan, könnt ihr in der Veröffentlichung ganz einfach den neuen Kanal auf AN setzen und danach auf Stellenanzeige senden klicken. Der Mitarbeiter der BA erhält nun eine E-Mail mit allen Infos.

Achtung

Schwierig wird das Vorgehen, wenn ihr für mehrere Orte ausschreiben wollt. Dann braucht es auch verschiedene Betreuungs-E-Mail-Adressen und damit Veröffentlichungskanäle und Bewerbungsportale.


Hinweis zu erlaubten Inhalten bei der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat strenge Vorgaben, welche Anzeigeninhalte erlaubt sind.

Viele Anzeigen verstoßen gegen eine oder mehrere dieser Vorgaben und werden dann direkt von der Jobbörse geblockt. Sie gehen also gar nicht online und verbleiben damit im Status "in Bearbeitung" oder werden direkt deaktiviert.

Ihr könnt dies vermeiden, indem ihr eure Stellenanzeige auf diese Punkte prüft:

  • Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)
    Diese Verstöße sind sehr vielfältig. Weitere Infos findet ihr direkt bei der BfA: Merkblatt für Arbeitgeber:innen.
    Die häufigsten Verstöße sind Altersdiskriminierung (z. B. „junges Team“) und Diskriminierung nach Herkunft (z. B. „Muttersprache als Voraussetzung“).
  • Duplikate
    Die BfA blockiert Duplikate. Sobald ca. 90 % der Anzeige mit einer bereits geschalteten Anzeige identisch sind, wird die Schaltung blockiert.
    Dabei zählt Folgendes als Duplikat:
    • Gleiche Anzeigen, die für verschiedene Orte gebucht wurden.
    • Bereits veröffentlichte Schaltungen können nicht parallel für einen späteren Zeitpunkt geplant werden.
      Beispiel:
      - Anzeige A läuft bis 30.03.
      - Anzeige B soll ab 25.03. geschaltet werden → nicht möglich.
      - Erst nach Ablauf von A am 01.04. kann B online gehen.
  • Postleitzahl und Ort
    Ist für einen Ort eine falsche Postleitzahl hinterlegt oder der Ortsname uneindeutig, kann es passieren, dass die Stelle bei der BfA nicht angezeigt wird.
  • Impressum
    Wenn euer Impressum fehlerhaft oder nicht vorhanden ist, kann sogar der Account als Ganzes geblockt werden. Bitte achtet besonders auf korrekte und vollständige Angaben.
  • Schimpfwörter
    Jegliche Art von Kraftausdrücken, Schimpfwörtern oder Beleidigungen wird von der BfA blockiert - auch wenn es lustig oder spielerisch gemeint ist.