INHALTSVERZEICHNIS


Begriffserklärung

Um den Datenschutz und die Informationssicherheit in der Zusammenarbeit mit eurem Unternehmen sicherzustellen, benötigen wir mindestens eine Ansprechperson, die uns gegenüber weisungsberechtigt ist und Verarbeitungstätigkeiten sowie Veränderungen an euren d.vinci Software-Produkten anweisen darf.

Aus unseren Erfahrungen heraus empfehlen wir zwei bis drei Weisungsberechtigte zu benennen, damit auch in Urlaubszeiten oder bei längeren Abwesenheiten jederzeit wichtige Änderungen am System von euch in Auftrag gegeben werden können.


Weisungsberechtigte erhalten darüber hinaus auch Informationen zu vertragsrelevanten Veränderungen, wie z. B. eine Änderung unseres Datenschutzbeauftragten.


Wir nehmen jederzeit gerne neue Weisungsberechtigte auf oder streichen zuvor benannte Weisungsberechtigte. Schreibt uns dafür einfach eine E-Mail.  

 

Konfiguration

Wenn ihr neue oder andere Weisungsberechtigte benennen möchtet, füllt einfach das unten angehängte Formblatt aus und schickt es uns per E-Mail zu.


So nutzen dies unsere Kunden

Viele Unserer Kunden haben ihre Key User (die meist Admins sind) zu Weisungsberechtigten gemacht, damit jede dieser Personen Änderungen bei uns in Auftrag geben kann. Sollten sich Nicht-Weisungsberechtigte bei uns melden und eine Änderung am System wünschen, wenden wir uns schriftlich an eine für uns hinterlegte weisungsberechtigte Person und erst wenn diese uns das Okay gibt, senden wir ein Angebot für die Änderungen heraus. Solltet ihr keine oder zu wenige Weisungsberechtigten benannt haben, kann es also zu Verzögerungen kommen.