Die Einwilligung zum Datenschutz ist ein Feld, welches im Formular des Bewerberbogens ausgeblendet oder als Pflichtfeld definiert werden kann. Es sichert Sie bei korrekter Anwendung rechtlich ab, die Daten des Bewerbers zu erheben und für Ihre Zwecke nutzen zu dürfen.


Bei postalischen oder E-Mail-Bewerbungen haben Sie vom Bewerber noch keine nachweisbare Einwilligung erhalten. 
Diese können Sie jedoch nachträglich einholen. 

Sehen Sie hier ab Minute 2:25 wie das geht: