Es ist möglich die XML-Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit mit der Schnittstelle von Ihrem d.vinci System zu koppeln. Dazu müsste Ihre Entwicklung jedoch einen Connector bauen. 

Wir können diesen Connector leider aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stellen. 

Sollten Sie dies bei Ihrer IT anfragen wollen, brauchen die Kollegen folgende Informationen über unsere Schnittstelle: : Schnittstellen (API)


Es gibt jedoch auch zwei andere Möglichkeiten, wie Sie bei der Bundesagentur für Arbeit schalten können: 


A) Über das Multiposting

1.) In der kostenlosen Variante

Es erfolgt dabei keine Betreuung der Stelle durch einen Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Die Stelle wird lediglich in der Jobbörse aufgeführt und ein Interessent bei Klick auf einen Link in der Anzeige auf Ihre Stellenanzeige weitergeleitet.

 
2.) In einer kostenpflichtigen Variante 

Hierbei wird eine einmalige Einrichtungsgebühr und eine monatliche Gebühr fällig. Diese richtet sich nach Ihrer Mitarbeiter-Anzahl.
Bei Interesse daran, kontaktieren Sie uns mit der Mitarbeiterzahl und wir schreiben Ihnen, wie viel dies kosten würde. 


 Hinweis zu erlaubten Inhalten bei der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat strenge Vorgaben, welche Anzeigeninhalte erlaubt sind.

Viele Anzeigen verstoßen gegen eine oder mehrere dieser Vorgaben und werden dann direkt von der Jobbörse geblockt. Sie gehen also gar nicht online und verbleiben damit im Status "in Bearbeitung" oder werden direkt deaktiviert. 


Ihr könnt dies vermeiden, indem ihr eure Stellenanzeige auf diese Punkte prüft:  

  • Verstöße gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)
    Diese Verstöße sind sehr vielfältig, weitere Infos findet ihr direkt bei der BfA: Merkblatt für Arbeitgeber:innen.
    Die häufigsten Verstöße sind Altersdiskrimierung (z. B. "junges Team") und Diskrimierung nach Herkunft (Muttersprache als Schlagwort etc.)
  • Duplikate
    Die BfA blockiert Duplikate; dabei zählen auch gleiche Anzeigen, welche für verschiedene Orte gebucht werden, als Duplikat. Sobald ca. 90% der Anzeige mit einer bereits geschalteten Anzeige identisch sind, wird die Schaltung blockiert.
  • Impressum
    Wenn euer Impressum fehlerhaft oder nicht vorhanden ist, kann sogar der Account als Ganzes geblockt werden. Bitte achtet besonders auf korrekte und vollständige Angaben.
  • Schimpfwörter
    Jegliche Art von Kraftausdrücken, Schimpfwörtern, Beleidigungen wird von der BfA blockiert, auch wenn es lustig oder spielerisch gemeint ist. 


B) Eine E-Mail an Ihren Betreuer bei der Bundesagentur für Arbeit

Sie kennen die E-Mail-Adresse Ihres Betreuers bei der Bundesagentur für Arbeit und er ist einverstanden E-Mails mit Stellenausschreibungen zu erhalten, die er dann für Sie bei der Bundesagentur für Arbeit platziert und betreut (Vermittlungsvorschläge)? 

Dann können Sie ganz einfach einen Veröffentlichungskanal anlegen, bei dem Sie die E-Mail-Adresse des Betreuers Hinterlegen. Danach legen Sie ein neues Bewerbungsportal an, welches Sie mit dem neuen Veröffentlichungskanal verknüpfen.
Haben Sie das getan, können Sie in der Veröffentlichung ganz einfach den neuen Kanal auf AN setzen und danach auf Stellenanzeige senden klicken. Der Mitarbeiter der BA erhält nun eine E-Mail mit allen Infos.

Achtung

Schwierig wird das Vorgehen aber natürlich, wenn Sie in mehreren Orten ausschreiben wollen. Dann braucht es auch verschiedene Betreuer-E-Mail-Adressen und damit Veröffentlichungskanäle und Bewerbungsportale.