INHALTSVERZEICHNIS


Schaltung per XML-Schnittstelle

Es ist möglich, die XML-Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit mit der Schnittstelle eures d.vinci-Systems zu koppeln. Dazu müsste eure Entwicklung jedoch einen Connector bauen. Wir können diesen Connector aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stellen.

Solltet ihr dies bei eurer IT anfragen wollen, brauchen die Kollegen folgende Informationen über unsere Schnittstelle: Schnittstellen (API)

Schaltung via Multiposting

  • In der kostenlosen Variante
    Es erfolgt dabei keine Betreuung der Stelle durch einen Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Die Stelle wird lediglich in der Jobbörse aufgeführt. Interessierte werden bei Klick auf einen Link in der Anzeige auf eure Stellenanzeige weitergeleitet.
  • In einer kostenpflichtigen Variante
    Hierbei wird eine einmalige Einrichtungsgebühr und eine monatliche Gebühr fällig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der maximalen Anzahl an Jobs, die gleichzeitig online sind.
    Bei Interesse daran kontaktiert uns, wir schreiben euch, wie viel dies kosten würde.


Per E-Mail an eure Kontaktperson bei der Bundesagentur für Arbeit

Ihr kennt die E-Mail-Adresse eurer Betreuungsperson bei der Bundesagentur für Arbeit und diese ist einverstanden, E-Mails mit Stellenausschreibungen zu erhalten, die sie dann für euch bei der Bundesagentur für Arbeit platziert und betreut (Vermittlungsvorschläge)?

Dann könnt ihr ganz einfach einen Veröffentlichungskanal anlegen, bei dem ihr die E-Mail-Adresse der Betreuungsperson hinterlegt. Danach legt ihr ein neues Bewerbungsportal an, welches ihr mit dem neuen Veröffentlichungskanal verknüpft.

Habt ihr das getan, könnt ihr in der Veröffentlichung ganz einfach den neuen Kanal auf AN setzen und danach auf Stellenanzeige senden klicken. Der Mitarbeiter der BA erhält nun eine E-Mail mit allen Infos.

Achtung

Schwierig wird das Vorgehen, wenn ihr für mehrere Orte ausschreiben wollt. Dann braucht es auch verschiedene Betreuungs-E-Mail-Adressen und damit Veröffentlichungskanäle und Bewerbungsportale.


Hinweis zu erlaubten Inhalten bei der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat strenge Vorgaben, welche Anzeigeninhalte erlaubt sind.

Viele Anzeigen verstoßen gegen eine oder mehrere dieser Vorgaben und werden dann direkt von der Jobbörse geblockt. Sie gehen also gar nicht online und verbleiben damit im Status "in Bearbeitung" oder werden direkt deaktiviert.

Ihr könnt dies vermeiden, indem ihr eure Stellenanzeige auf diese Punkte prüft:

  • Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)
    Diese Verstöße sind sehr vielfältig. Weitere Infos findet ihr direkt bei der BfA: Merkblatt für Arbeitgeber:innen.
    Die häufigsten Verstöße sind Altersdiskriminierung (z. B. „junges Team“) und Diskriminierung nach Herkunft (z. B. „Muttersprache als Voraussetzung“).
  • Duplikate
    Die BfA blockiert Duplikate. Sobald ca. 90 % der Anzeige mit einer bereits geschalteten Anzeige identisch sind, wird die Schaltung blockiert.
    Dabei zählt Folgendes als Duplikat:
    • Gleiche Anzeigen, die für verschiedene Orte gebucht wurden.
    • Bereits veröffentlichte Schaltungen können nicht parallel für einen späteren Zeitpunkt geplant werden.
      Beispiel:
      - Anzeige A läuft bis 30.03.
      - Anzeige B soll ab 25.03. geschaltet werden → nicht möglich.
      - Erst nach Ablauf von A am 01.04. kann B online gehen.
  • Postleitzahl und Ort
    Ist für einen Ort eine falsche Postleitzahl hinterlegt oder der Ortsname uneindeutig, kann es passieren, dass die Stelle bei der BfA nicht angezeigt wird.
  • Impressum
    Wenn euer Impressum fehlerhaft oder nicht vorhanden ist, kann sogar der Account als Ganzes geblockt werden. Bitte achtet besonders auf korrekte und vollständige Angaben.
  • Schimpfwörter
    Jegliche Art von Kraftausdrücken, Schimpfwörtern oder Beleidigungen wird von der BfA blockiert - auch wenn es lustig oder spielerisch gemeint ist.