Ihr könnt für eine bestehende Veröffentlichung die daraus entstehende Stellenanzeige als Vorschau anzeigen lassen, um zu sehen, wie diese im Bewerbungsportal aussieht. So könnt ihr die Stellenanzeige prüfen und ggf. korrigieren, bevor ihr die Veröffentlichung schaltet.
Lest hier, wie ihr die Vorschau generiert: Stellenanzeige als Vorschau oder PDF ausgeben
Technische Informationen, wie sich das PDF für die Vorschau generiert:
- Es wird das Screen-Layout genommen
Es werden also auch Hintergründe etc., die ihr auch in der Ansicht in Ihrem Bewerbungsportal seht, mit ausgegeben.
Eine Druckoptimierung im Layout beeinflusst das Ergebnis nicht. - Der Zoom-Faktor ist 75%
Auf dem Bildschirm gibt es Pixel, auf Papier nimmt man Punkte. Die Umrechnung hängt von vielen Faktoren ab, allerdings kommt man ganz gut mit px → 0.75pt hin. Ist Die Schriftgröße also auf der Homepage 16px, wäre eine vergleichbare Schriftgröße in Word 12pt. - Es wird eine Seite gedruckt
Dafür wird der Zoomfaktor, wenn nötig, in 1-Prozent-Schritten verringert, bis alles auf eine Seite passt oder der Zoomfaktor 10% ist. - Es gibt individuelle Inhalte, die nicht dargestellt werden
Habt ihr bestimmte Inhalte eingeblendet, können diese zum Teil ausgeblendet werden.
Buttons werden ausgeblendet, Iframe mit "youtube" als Quelle ebenfalls. Einige Cookie-Banner auch, jedoch bislang nicht alle. Der Inhaltsbereich wird immer auf 100% gezogen, dadurch kann die Darstellung von der normalen Seite abweichen. - Panorama-Bilder
Gerade wenn das Bild sehr hoch ist, geht viel Platz verloren. Deswegen wird der verfügbare Platz auf 9cm beschränkt. Das Bild wird dann beschnitten, geht aber immer noch über die gesamte Breite. Der Bildausschnitt ist mittig, aber etwas nach oben versetzt (meist Richtung Gesicht). - Papiergröße
Ist A4 und randlos. - Anpassungen sind nur eingeschränkt möglich
Es können nur Elemente ausgeblendet werden. Es ist nicht möglich Logos oder Texte zu verschieben oder zu tauschen.
Fehler: Es kann kein PDF generiert werden
Bei Bewerbungsportalen mit IP-Beschränkung kann es zu einem "Zugriff nicht erlaubt" kommen. Der grundsätzliche Fehler ist behoben, es kann aber sein, dass in seltenen Fällen noch das entsprechende Portal erneut gespeichert werden muss.