Mit Screeningfragen können Sie zusätzliche Informationen bei Ihrem Bewerber/Kandidaten abfragen. Diese können je nach Konfiguration Ihres Systems nur für Sie sichtbar sein, im Bewerberbogen aufgeführt werden oder an einen Fragebogen geknüpft werden.  Die Abfragen können je nach Typ als Text oder Auswahl erfolgen. 


Benötigte Rechte   

  • Screeningfragen bearbeiten


Verfügbare Typen:  

  • Text (max. 255 Zeichen)
  • Text (4-120 Zeichen)
  • Text (max. 4000 Zeichen)
  • Text (max. 1200 Zeichen)
  • 5-Sterne-Bewertung
  • Ja/Nein
  • Ja/Nein/Keine Angabe
  • Antwortliste (Einfachauswahl)
  • Antwortliste (Mehrfachauswahl)

A) Ändern

Gehen Sie wie folgt vor: 

  1. Öffnen Sie die Seite Screeningfragen
  2. Drücken Sie auf den Titel der Screeningfrage, die Sie bearbeiten möchten. Die Seite Screeningfrage mit den Details der ausgewählten Screeningfrage wird angezeigt.  
  3. Drücken Sie auf das Icon  . Ein Eingabeformular wird angezeigt.
  4. Geben Sie die gewünschten Änderungen im Formular ein.
  5. Drücken Sie auf den Button  Aktualisieren, um die Eingabe zu speichern. Die Seite Screeningfrage mit den eingegebenen Details wird angezeigt.
    Sie können die Angaben über das Icon  bearbeiten oder die Vorlage über den Button  entfernen.


B) Löschen

Gehen Sie wie folgt vor: 

  1. Öffnen Sie die Seite Screeningfragen.
  2. Drücken Sie auf das Icon    hinter dem Titel der Screeningfrage, die Sie löschen möchten. Im Vordergrund wird eine Abfrage angezeigt, ob Sie dies wirklich löschen möchten.
    Oder
    Drücken Sie auf den Titel der Screeningfrage, die Sie bearbeiten möchten. Die Seite Screeningfrage mit den Details der ausgewählten Screeningfrage wird angezeigt.
    Drücken Sie auf den Button   Löschen. Im Vordergrund wird eine Abfrage angezeigt, ob Sie dies wirklich löschen möchten.
  3. Drücken Sie auf den Button   Löschen, um die Screeningfrage zu löschen. Die Seite Screeningfragen mit der Übersicht über alle vorhandenen Screeningfragen wird angezeigt.

    Warnung  

    Gelöschte Elemente können nicht wiederhergestellt oder nochmal eingesehen werden. Sie sind unwiderruflich gelöscht.